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Partnerschaften

Mitgliedschaft, Beitritt

Über die Bedingungen einer Mitgliedschaft gibt die Satzung Auskunft, die Sie im Anhang dieses Schreibens finden.

Kooperationspartner

Der Verein arbeitet bei der Verfolgung der Vereinsziele eng und vertrauensvoll mit Partnern aus den jeweils betroffenen Branchen bzw. Geschäftsfeldern zusammen. Dabei geht der Verein von mittel- und langfristigen Vorteilen für alle Partner solcher Kooperationen aus.

Zusammenarbeit mit Berufsverbänden:

Die Zusammenarbeit mit den bestehenden Berufsverbänden bzw. fachgruppenübergreifenden Verbänden wird aktiv durch Vereinsmitglieder bzw. den Vorstand gefördert. Dabei sollen mögliche Interessengegensätze transparent gemacht und Wege zu ihrer Überwindung gesucht werden.

Zusammenarbeit mit Institutionen des Gesundheitswesens:

Der Verein fördert die Zusammenarbeit mit Institutionen, deren Arbeit Einfluss auf die Vereinsziele hat. Dabei unterstützt der Verein diese Institutionen mit fachlichem Know-How sowie mit der Bereitstellung von betriebswirtschaftlichen Daten.

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Sie haben Fragen zur aktuellen Compliance-Richtlinie, möchten die Beratung der Schiedsstelle in Anspruch nehmen oder interessieren sich für eine Mitgliedschaft? Sprechen Sie uns bei allen Fragen rund um den ÄQL gerne an.

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