Stellungnahme zur Novellierung des Infektionsschutzgesetzes

23. Aug 2022

Der ÄQL e.V. wendet sich an Herrn Prof. Lauterbach und weist darauf hin, dass einige nichtärztliche Anbieter von PCR-Tests Rückvergütungen für OEGD-Testungen anbieten, ohne dass klar ist, ob diese die Qualitätsstandards der „Richtlinie der Bundesärztekammer“ ((Rili-BÄK) einhalten. Fachjuristische Beratung, beigefügt durch Herrn RA Dr. Buchner, unterstreicht die Notwendigkeit, PCR-Testungen auf qualifizierte Leistungserbringer zu beschränken, die die Rili-BÄK-Vorgaben erfüllen. Der ÄQL e.V. bittet um Unterstützung, um weiterhin Qualität und Patientensicherheit bei der Labordiagnostik zu gewährleisten.

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